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Zusammenarbeit mit Eltern
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Elternarbeit
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Wir sehen unsere Einrichtung als Institution zwischen Elternhaus und Schule, in der wir gemeinsam Sorge um das Wohl des Kindes tragen. Eltern und Familienmitglieder werden als Partner betrachtet nicht nur informiert, sondern konkret miteinbezogen. Ziel dabei ist es, ein Vertrauensverhältnis zwischen Kind, Eltern und Erzieher zu schaffen.
Wir bieten den Eltern folgende Möglichkeiten an:
Informationsnachmittag / - abend Kennenlernnachmittag - abend Adventsbasar / - werkstatt Adventskranzbinden Themenbezogene Elternabende Laternenbasteln / Nikolausbasteln Monatliche Rundschreiben mit entsprechender Terminbekanntgabe und Information Beschreibung des jeweiligen Rahmenthemas mit Zielsetzung Sommerfest und Grillabend Spiel ohne Grenzen mit Grillabend Persönliche Gespräche Elternaktionen (Spielnachmittage) Wortgottesdienste / Abschlussgottesdienste Frühlingsmarkt Ausflüge mit Eltern und Kindern wie z.B. Zoo Feste wie St. Martin Tür und Angelgespräche Hospitationen und Schnuppertage Gespräche vor der Einschulung Elterncafé Großelternnachmittag Bastelkreis der Eltern Einbringung bei Festen und Feiern
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Der Elternrat
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Die Elternratswahlen finden kurz nach Beginn des Kindergartenjahres statt und enden beim Zusammentreten des neu gewählten Elternrats. Er besteht aus jeweils zwei Eltern pro Gruppe (1 Elternratsvorsitzender und 1 Elternratsvertreter) und hat folgende Aufgaben:Der Elternrat wählt einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter Er tagt alle 3 Monate Er vertritt alle Interessen der Eltern Er ist „Bindeglied“ zwischen Erziehungsberechtigten, Träger der Einrichtung und des pädagogischen Personal und arbeitet hiermit vertrauensvoll zusammen Er hat Anhörungsrecht bei Neueinstellungen und Kündigung Er hat den Erziehungsberechtigten 1mal jährlich Bericht zu erstatten Die Mitgliedschaft des Elternrats endet wenn das Kind die Einrichtung nicht mehr besucht
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Rat der Tageseinrichtung
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Der Rat der Tageseinrichtung wird gebildet aus:
Elternrat mit Vertreter Leitung der Einrichtung und Mitarbeiter Träger (Mitglied des Pfarrgemeinderates)
Er tagt mindestens 3 mal im Kindergartenjahr und ist für folgendes Zuständig:
Er soll sich um die erforderliche räumliche, sachliche und personelle Ausstattung bemühenEr vereinbart die Kriterien und die Zustimmung für die Aufnahme von Kindern in die EinrichtungEr vereinbart die jährlichen SchließungszeitenEr muss 1 mal jährlich der Elternversammlung einen Bericht über seine Tätigkeit erstattenEr übt seine Tätigkeit nach Ablauf der Amtsperiode bis zum Zusammentreten des neu gewählten Rates aus
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