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Zusammenarbeit mit Eltern

Elternarbeit

Wir sehen unsere Einrichtung als Institution zwischen Elternhaus und Schule, in der wir gemeinsam Sorge um das Wohl des Kindes tragen.
Eltern und Familienmitglieder werden als Partner betrachtet nicht nur informiert, sondern konkret miteinbezogen. Ziel dabei ist es, ein Vertrauensverhältnis zwischen Kind, Eltern und Erzieher zu schaffen.

Wir bieten den Eltern folgende Möglichkeiten an:

Informationsnachmittag / - abend
Kennenlernnachmittag - abend
Adventsbasar / - werkstatt
Adventskranzbinden
Themenbezogene Elternabende
Laternenbasteln / Nikolausbasteln
Monatliche Rundschreiben mit entsprechender Terminbekanntgabe und Information
Beschreibung des jeweiligen Rahmenthemas mit Zielsetzung
Sommerfest und Grillabend
Spiel ohne Grenzen mit Grillabend
Persönliche Gespräche
Elternaktionen (Spielnachmittage)
Wortgottesdienste / Abschlussgottesdienste
Frühlingsmarkt
Ausflüge mit Eltern und Kindern wie z.B. Zoo
Feste wie St. Martin
Tür und Angelgespräche
Hospitationen und Schnuppertage
Gespräche vor der Einschulung
Elterncafé
Großelternnachmittag
Bastelkreis der Eltern
Einbringung bei Festen und Feiern



Der Elternrat

Die Elternratswahlen finden kurz nach Beginn des Kindergartenjahres statt und enden beim Zusammentreten des neu gewählten Elternrats.
Er besteht aus jeweils zwei Eltern pro Gruppe (1 Elternratsvorsitzender und 1 Elternratsvertreter) und hat folgende Aufgaben:Der Elternrat wählt einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter
Er tagt alle 3 Monate
Er vertritt alle Interessen der Eltern
Er ist „Bindeglied“ zwischen Erziehungsberechtigten, Träger der Einrichtung und des pädagogischen Personal und arbeitet hiermit vertrauensvoll zusammen
Er hat Anhörungsrecht bei Neueinstellungen und Kündigung
Er hat den Erziehungsberechtigten 1mal jährlich Bericht zu erstatten
Die Mitgliedschaft des Elternrats endet wenn das Kind die Einrichtung nicht mehr besucht



Rat der Tageseinrichtung

Der Rat der Tageseinrichtung wird gebildet aus:

Elternrat mit Vertreter
Leitung der Einrichtung und Mitarbeiter
Träger (Mitglied des Pfarrgemeinderates)

Er tagt mindestens 3 mal im Kindergartenjahr und ist für folgendes Zuständig:

Er soll sich um die erforderliche räumliche, sachliche und personelle Ausstattung bemühenEr vereinbart die Kriterien und die Zustimmung für die Aufnahme von Kindern in die EinrichtungEr vereinbart die jährlichen SchließungszeitenEr muss 1 mal jährlich der Elternversammlung einen Bericht über seine Tätigkeit erstattenEr übt seine Tätigkeit nach Ablauf der Amtsperiode bis zum Zusammentreten des neu gewählten Rates aus



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